Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
MBS Management Business Service GmbH, 07546 Gera, Industriestr. 3A,
AG Jena, HRB 502 191 für Materialverkäufe und Materiallieferungen
Grundlage seriöser Geschäftsbeziehungen bilden einvernehmliche Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, aber auch gute Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Deshalb werden zur Gestaltung der rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisse für alle Geschäfte mit unseren Kunden gemäß §§ 305 ff BGB unsere Geschäftsbedingungen hiermit ergänzend geregelt.
§ 1 Allgemeines
(1)Die Geschäftsbedingungen der MBS GmbH sind Bestandteil aller mündlichen und schriftlichen Angebote und Verträge über Warenlieferungen des Verkäufers, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.
(2)Abweichungen zu den Geschäftsbedingungen der MBS GmbH gelten nur dann als rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
(3)Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden, auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte, werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
(4)Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
(5)Es wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart, unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenkauf (CISG vom 11.04.1980 in der jeweils gültigen Fassung).
§ 2 Geltungsbereich
(1)Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
(2)Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3)Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Diesen gleichgestellt ist die öffentliche Hand.
(4)Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 3Angebote, Lieferfristen
(1)Die Angebote sind freibleibend, rechtlich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu werten.Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
(2)Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie fristgerechter Selbstbelieferung, es sei denn, dass der Verkäufer verbindliche Lieferfristen zusagt. Dauern diese länger als drei Monate, kann der Kunde unter Ausschluss von Ersatzansprüchen vom Vertrag zurücktreten.
(3)Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gem. § 7entsprechend.
(4)Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie vom Verkäufer schriftlich zugesagt wurden.Unsere Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Verpackung und Transport. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(4a)Bei Preisangaben gegenüber Unternehmern ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht im Angebotspreis enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Lieferung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(5)Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe.
§ 4 Lieferbedingungen
(1)Für Lieferung des Verkäufers ist die Verladestelle Erfüllungsort. Bei Anlieferung trägt der Käufer die Gefahr. Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle. Bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die Kosten.
(2)Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug bzw. Hängerzug befahrbaren öffentlichen Anschlussstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers diese Anfuhrstraße, so haftet der Käufer für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Käufer berechnet. Wird das Abladen der gelieferten Ware aufgrund getroffener Vereinbarung von uns oder den von uns Beauftragten durchgeführt, so wird am Fahrzeug abgeladen. Beförderung in den Bau findet nicht statt.
(3)Bei Zufuhr von Waren berechnen wir je Anlieferung eine Frachtpauschale. Für Paletten stellen wir ebenfalls eine Kostenrechnung. Für Mehrwegpaletten, die in einwandfreiem Zustand frei Lager zurückgegeben werden, schreiben wir den Paletteneinsatz abzüglich eines Benutzungsentgeltes gut.
(3a)Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern sind die jeweils gültigen Entgeltsätze unseren Angeboten zu entnehmen. Änderungen der Entgelt-und Kostenpauschalen behalten wir uns vor.
(3b)Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern übersenden wir auf Anforderung das jeweils gültige Kostenblatt. Ansonsten sind die Entgelt-und Kostenpauschalen aus den Aushängen in unseren Geschäftslokalen ersichtlich. Änderungen der Entgelt-und Kostenpauschalen behalten wir uns vor.
(4)Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Dauern diese länger als 3 Monate, kann der Kunde unter Ausschluss von Ersatzansprüchen vom Vertrag zurücktreten.
(4a)Gegenüber Unternehmern gelten die Haftungsbeschränkungen für Verzugsschäden entsprechend § 7. Die Schadenersatzhaftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, sofern wir die Vertragsverletzung nicht vorsätzlich begangen haben.
(4b)Gegenüber Verbrauchern gelten die Haftungsbeschränkungen für Verzugsschäden entsprechend § 7. Die Haftungsbegrenzungen entsprechend § 7 gelten nicht, wenn der Käufer, der Verbraucher ist, wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(5)Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesen Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 5Zahlungsbedingungen
a.)gegenüber Unternehmern
(1)Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzüge zahlbar.(2)Die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der Vereinbarung, ansonsten wird der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung fällig.
(3)Rechnungslegungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
(4)Kaufleute im Sinne des HGB sind ab Fälligkeit zur Zahlung von entsprechenden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet.Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Mahnkosten werden in Höhe von 5,- EUR zzgl. einer Gläubigerpauschale in Höhe von 40,- EUR erhoben. Zahlungen auf gemahnte Forderungen werden gemäß § 367 BGB zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
(5)Im Falle der Stundung des Kaufpreises ist dieser in Höhe der Verzugszinsen (siehe (4)) zu verzinsen.
(6)Skontogewährung bedarf der Vereinbarung und hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Käufers sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist dann nur der Warenwert ohne Fracht und Paletten.
(7)Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden –auch gestundeten –Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und Barzahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(8)Erfolgen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nicht fristgemäß, so kann der Verkäufer nach Mahnung vom Vertrag zurücktreten oder weitere Lieferungen und Leistungen ablehnen und Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen.
(9)Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind die Aufrechnung sowie das Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen der MBS GmbH nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aus demselben Vertragsverhältnis hergeleitet werden, aus dem unser Anspruch geltend gemacht wird. Dabei wird auf den einzelnen Kauf und nicht auf eine eventuelle Zusammenfassung in einer Rechnung abgestellt.
b.) Gegenüber Verbrauchern
(1)Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzüge zahlbar.(2)Die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der Vereinbarung, ansonsten wird der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung fällig.
(3)Die Rechnungslegungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Der Kunde wird mit jeder Rechnung hierüber informiert.
(4)Im Falle einer Mahnung entsteht eine Gebühr in Höhe von 5,00 €, deren Zahlungspflicht lediglich bei der ersten Mahnung nicht besteht, sofern diese verzugsbegründend ist.
(5)Der Käufer ist ab Fälligkeit zur Zahlung von entsprechenden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet.
(6)Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Zahlungen auf gemahnte Forderungen werden gemäß § 367 BGB zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
(7)Im Falle der Stundung des Kaufpreises ist dieser in Höhe der Verzugszinsen gem. (5) zu verzinsen.
(8)Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers z.B. Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, alle offen stehenden –auch gestundeten– Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. In solchem Fall entfallen vereinbarte Skonti und Rabatte.
(9)Erfolgen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nicht fristgemäß, so kann der Verkäufer nach Mahnung vom Vertrag zurücktreten oder weitere Lieferungen und Leistungen ablehnen und Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen.(10)Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(11)Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch unbestritten ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Dabei wird auf den einzelnen Kauf und nicht auf eine eventuelle Zusammenfassung in einer Rechnung abgestellt.
§ 6Mängelgewährleistung
a.) gegenüber Unternehmern
(1)Soweit ein von uns vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Bei anerkannten Mängeln an der Kaufsache erfüllt der Verkäufer die Ansprüche des Käufers immer unter dem Primat der Verhältnismäßigkeit der entstehenden Kosten.
(2)Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Geschäften mit Kaufleuten 1 Jahr.
(3)Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit es sich nicht um eine vorsätzliche Vertragsverletzung handelt, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren,typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Es wird darauf hingewiesen, dass Vorlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sind.
(4)Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser offensichtliche Mängel innerhalb von einer Woche schriftlich beim Verkäufer gerügt hat. Der Kaufmann muss seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sein. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden.
(5)Handelt es sich um einen gebrauchten Gegenstand, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn, es läge eine arglistige Täuschung vor oder eine zugesicherte Eigenschaft nicht vor. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(6)Schäden, die durch Mängel an der gelieferten Sache verursacht werden, sind dem Verkäufer unverzüglich unter Angabe der verarbeiteten Ware anzuzeigen.
(7)Stellt der Käufer einen Mangel fest, darf er den Kaufgegenstand nicht bearbeiten, verkaufen etc. bis eine Beweissicherung mit dem Verkäufer oder ein gerichtliches Beweisverfahren durchgeführt wurde oder eine einvernehmliche Regelung mit dem Verkäufer getroffen wurde.
b.)gegenüber Verbrauchern
(1)Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit es sich nicht um eine vorsätzliche Vertragsverletzung handelt, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2)Schäden, die durch Mängel an der gelieferten Sache verursacht werden, sind dem Verkäufer unverzüglich unter Angabe der verarbeiteten Ware anzuzeigen.
(3)Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, wenn es sich um die Veräußerung einer gebrauchten Sache handelt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
(4)Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen schriftlich bei uns gerügt hat. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden.
(5)Stellt der Käufer einen Mangel fest, darf er den Kaufgegenstand nicht bearbeiten, verkaufen etc. bis eine Beweissicherung mit dem Verkäufer oder ein gerichtliches Beweisverfahren durchgeführt wurde oder eine einvernehmliche Regelung mit dem Verkäufer getroffen wurde
§ 7Haftungsabgrenzung
Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und bei unerlaubter Handlung gemäß § 823 ff. BGB wird wie folgt eingeschränkt:
a.) gegenüber Unternehmern
(1)Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen etc.
(2)Eine verschuldensunabhängige Haftung für die Beschaffung des Kaufgegenstandes wird ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3)Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, aus welchem Grund auch immer, ist ausgeschlossen, ausgenommen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(4)Eine Haftung für Beratung, besonders im Hinblick auf Be- und Verarbeitung von Materialien wird nicht übernommen. Eine Bezugnahme auf standardisierte Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch den Verkäufer.
(5)Die Schadenersatzhaftung ist begrenzt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden, sofern die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich begangen wurde.(6)Schadensersatzansprüche für die Haftung nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Haftung des Verkäufers wird für den Fall ausgeschlossen, dass dem Käufer der Hersteller oder Vorlieferant binnen 4 Wochen nach Anzeige der den Schaden verursachenden Waren schriftlich mitgeteilt wird.
(7)Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle des Vorliegens einer Garantie oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie.
b.)gegenüber Verbrauchern
(1)Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen etc.
(2)Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, aus welchem Grund auch immer, ist ausgeschlossen, ausgenommen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3)Eine Haftung für Beratung, besonders im Hinblick auf Be-und Verarbeitung von Materialien, wird nicht übernommen. Eine Bezugnahme auf standardisierte Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch den Verkäufer.
(4)Die Schadenersatzhaftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, sofern die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich begangen wurde. Schadensersatzansprüche für die Haftung nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Haftung des Verkäufers wird für den Fall ausgeschlossen, dass dem Käufer der Hersteller oder Vorlieferant binnen 4 Wochen nach Anzeige der den Schaden verursachenden Waren schriftlich mitgeteilt wird.
(5)Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle des Vorliegens einer Garantie oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie.
§ 8Eigentumsvorbehalte
a.)gegenüber Unternehmern
(1)Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bereits bestehenden Kaufpreisforderungen und der im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Kaufpreisnebenforderungen (Verzugszinsen, Verzugsschaden etc.) aIs Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Androhung berechtigt, der Käufer willigt in die Besitznahme der Vorbehaltsware durch den Verkäufer ein. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und zu diesem Zweck den Betrieb des Käufers zu betreten. Der Käufer genehmigt dies hiermit. Der Verkäufer ist berechtigt,sich selbst in den Besitz der Kaufsache zu setzen. Dem stimmt der Käufer ausdrücklich zu, so dass dies keine verbotene Eigenmacht darstellt.
b.)gegenüber Verbrauchern
(1)Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen (Kaufpreis, Transportvergütung, Verzugszins, sonstiger Verzugsschaden etc.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuholen.
§ 9Datenschutz
Die Kundendaten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet, gespeichert und können zur Auftragsabwicklung an Lieferanten/ Dienstleister bzw. zur Bonitäts- und Kreditprüfung an Auskunfteien weitergegeben werden. Die Zustimmung hierfür gilt als erteilt, sofern im Vertrag/ Auftrag nicht anders vereinbart oder ansonsten ausdrücklich widersprochen wird.
§ 10Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1)Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sowie die vorliegenden AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(2)Erfüllungsort für die Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist Gera.
Abweichende Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren.
(3)Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der MBS GmbH in Gera für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
MBS Management Business Service GmbH, 07546 Gera, Industriestr. 3A,
AG Jena, HRB 502 191 für Maschinenverkauf und Serviceleistungen
1. Geltungsbereich
Sämtliche Lieferungen und Leistungen werden ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbestimmungen erbracht. Etwa entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unserer Kunden widersprechen wir ausdrücklich.
Diese Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir nicht in jedem Einzelfall widersprechen. Eine Anerkennung durch uns bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.
2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Für die Dauer der Arbeiten hat der Auftraggeber unserem Service- Personal die erforderlichen Hilfskräfte und Hilfsmittel, wie Spezialwerkzeuge, Hebe- und Transportmittel, Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft oder dergleichen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Bedienung dieser Hilfsmittel erfolgt nur durch das Personal des Auftraggebers oder auf dessen Gefahr.
3. Preis, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Alle Preise gelten wegen Fehlens einer besonderen Vereinbarung ab Werk bzw. Lager, einschließlich Verladung im Werk bzw. Lager, ausschließlich Verpackung und Transport. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe dazu.
3.2. Die Zahlung ist zu leisten ohne jeden Abzug, und zwar:
a) Maschinen: entsprechend unserer Auftragsbestätigung
b) Serviceleistungen, Zubehör und Ersatzteile: wie in unseren Rechnungen angegeben
Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Auftraggeber.
3.3. Die Zurückhaltung von Zahlungen und/oder die Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
4. Lieferzeiten und Lieferfristen
4.1. Lieferzeiten und Lieferfristen bestimmen sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Der Beginn einer Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen, die Vorlage vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie den Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung durch den Kunden voraus.
4.2. Die Lieferzeiten und Lieferfristen verlängern sich entsprechend angemessen bei höherer Gewalt, bei Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie anderen Ereignissen, wenn diese außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und von uns nicht zu vertreten sind. Wir werden den Beginn und das Ende derartiger Ereignisse schnellstmöglich zu unserem Kunden weiterleiten.
4.3. Wird der Versand und/ oder die Inbetriebnahme oder eine Abnahme, falls diese vereinbart ist, aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm, nach Anzeige der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. Erfolgt die nicht vorher gesehene Lagerung in unserem Lager, sind wir berechtigt, für jeden vollen Monat der Lagerung mindestens 1,0 % des Rechnungsbetrages als Aufwandsentschädigung zu berechnen, maximal jedoch 5 % des Netto - Auftragswertes, zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Dem Kunden bleibt der Nachweis schuldig, dass MBS kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Rücklieferung
Rücklieferung defekter Teile im Austausch gegen Neuteile und Rücklieferung von Neuteilen:
5.1 MBS liefert Neuteile und in Absprache mit dem Kunden auch regenerierte Teile.
5.2. Im Austausch gegen Neuteile/ regenerierte Teile, ausgebaute defekte Teile des Kunden, sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Neuteile/ regenerierten Teile an MBS kostenfrei zurück zu liefern. Sollten beschriebene Teile nicht innerhalb von 2 Wochen kostenfrei an MBS zurückgeliefert sein, wird der Differenzbetrag zwischen einem Neuteil und dem durch MBS regenerierten Teil an den Kunden weiter berechnet, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3. Nicht benötigte Neuteile werden zurück genommen. Eine Kostenpauschale für Prüfung und Wiedereinlagerung in Höhe von 20 % des Rechnungswertes werden bei der Gutschrift in Abzug gebracht, zuzüglich der Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
5.4. Teile, die speziell für den Auftraggeber beschafft oder angefertigt wurden, sind von der Möglichkeit der Rücklieferung ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später geschlossenen Verträgen sowie einschließlich der Forderung, die durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erfüllungswahl begründet werden. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Wir sind berechtigt, auf Grund des Eigentumsvorbehalts, die Vorbehaltsware vom Kunden zur Herausgabe zu verlangen, wenn wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, so lange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Besonders ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Diebstahl und und gegliche Art von Schäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese durch geeignetes Fachpersonal auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Der Zugang zur Vorbehaltsware muss uns oder einem von uns Bevollmächtigten jederzeit ermöglicht werden.
6.3. Be- und Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller I.S. von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware I.S. von Abschnitt 6.1. Das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Vorbehaltsware bleibt erhalten. Bei Verarbeitung oder Verbindung von Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Sache zu den anderen bearbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung oder Verbindung. Der Kunde überträgt uns die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfange des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
6.4. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden von diesem Recht jedoch nicht Gebrauch machen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug geraten ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt.
6.5. Zur Abtretung der Forderung, einschließlich des Forderungsverkaufs an Factoring-Banken, ist der Kunde nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten, sofern wir das nicht selbst tun und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu heraus zu geben.
6.6. Der Kunde darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Von einer Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen.
6.7. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7. Gewährleistung
Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr. Für Beginn und Ablauf der Verjährungsfrist sind die gesetzlichen Vorschriften maßgeblich. Die Verkürzung gilt nicht, wenn uns eine vorsätzliche Pflichtverletzung zu Last fällt.
8. Stornierung
Bei Stornierung seitens des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, an uns eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % des Nettoauftragswertes zu zahlen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass uns kein oder geringerer Schaden entstanden ist. Wir bleiben berechtigt, einen etwaig höheren Schaden geltend zu machen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
9.1. Alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenen Streitigkeiten ist ausschließlich Gera. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Erfüllungsort ist bei Lieferung ab Werk des Lieferwerkes, bei den übrigen Lieferungen unser Lager.
9.2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf CISG)
10. Teilunwirksamkeit, Datenschutz
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGB nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Bestimmung ersetzt.
10.2. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung vom Kunden erhaltenen Daten unter Einhaltung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern bzw. durch von uns beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.
Stand: Juli 2019
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